Anmeldeformulare
Das jeweilige ausgefüllte Formular an folgende E-Mail Adresse schicken:
Reise- und Zahlungsbedingungen
Die Reservierung der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.
Bei mehrtägigen Ausfahrten ist zusammen mit der Anmeldung eine Anzahlung von 100€ fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Bei Tagesausfahrten werden die Reisekosten im Bus kassiert. Einzelpersonen erklären sich bei Anmeldung zur Zusammenlegung mit Personen gleichen Geschlechts bereit, sofern keine Einzelzimmer vorhanden sind. Bei Nichtmitgliedern erhöht sich der Reisepreis, für Mehrtagesfahrten, um 50,00€ pro Person. Wir empfehlen allen Teilnehmern von Mehrtagesfahrten eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Zahlungen: Alle Zahlungen für Ausfahrten bitte auf das Konto des Skiclubs bei der
Volksbank Forchtenberg
IBAN Nr. DE60 6209 1800 0063 0070 02
BIC GENODES1VHL
Haftung:
Bei den von uns durchgeführten Reisen ist der Skiclub Forchtenberg e.V. – obwohl wir als Veranstalter auftreten – lediglich Vermittler der bei der Durchführung der Reisen und Fahrten in Anspruch genommenen Unternehmen (Busunternehmen, Hotel- und Gaststättengewerbe u.ä.). Wir übernehmen keinerlei Haftung bei etwaigen Unfällen, Beschädigungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Bei Beförderung mit Bussen haftet der jeweilige Busunternehmer im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht Versicherungsvorschriften. Bei Ausfahrten, die ohne Busfahrt durchgeführt werden, haftet der Skiclub nicht für Hin- und Rückfahrt.
Die Zurverfügungstellung von Privat-PKW erfolgt auf eigene Gefahr. Regressansprüche gegen den Verein sind ausgeschlossen. Unsere Skiclub-Mitglieder sind durch den Landessportbund gegen Unfälle während einer Ausfahrt innerhalb des Vereins versichert.
Kann eine Ausfahrt mangels Beteiligung oder aus anderen unvorhergesehenen Gründen nicht durchgeführt werden, ist eine Haftung des Vereins ausgeschlossen; bereits eingezahlte Reisekosten werden in voller Höhe zurückerstattet.
Wird eine Anmeldung nach Anmeldeschluss storniert oder tritt ein Teilnehmer die Reise ohne Absage nicht an, werden als pauschalierter Schadenersatz 100 % des jeweiligen Preises der gebuchten Ausfahrt fällig. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Verein kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Schadenersatzpflicht entfällt vollständig, wenn rechtzeitig vor Reisebeginn eine Ersatzperson benannt wird, die anstelle des Zurücktretenden in den Vertrag eintritt und den Reisepreis bezahlt.
